Infos für Vorstände

Veröffentlichungen im Hessischen Kleingärtner.

Anträge auf Ehrungen werden beim Landesverband zentral für die Veröffentlichung im Kleingärtner automatisch erfasst und an die Redaktion zum Abdruck gesendet.

Ein diesbezügliches Schreiben der Vereine ist deshalb nicht erforderlich!

Sonstige Beiträge für den Hessischen Kleingärtner senden Sie bitte an die Stadtgruppe und nicht an die Redaktion in Karlsruhe, da sie dort nicht bearbeitet werden. Wenn Sie Glück haben, schickt die Redaktion Ihnen Ihre Beiträge zurück.

Beachten Sie bitte die Redaktionszeiten für den Annahmeschluss (Ausgabe Nov./Dez.). Es kann vorkommen, dass Ihre Beiträge nicht zum gewünschten Termin erscheinen (Platzmangel). Warten Sie bitte die nächste Ausgabe ab, bevor Sie reklamieren.


Sachschadensmeldungen

Es wurde vermehrt festgestellt, dass Kleingärtner / Vereine Schadensmeldungen direkt an die Versicherung senden. Diese Anzeigen werden von der Versicherung nicht bearbeitet, sondern – mit zeitlicher Verzögerung – zurückgeschickt.

Wir bitten daher, folgende Punkte zu beachten:

Alle Anzeigen müssen von dem Versicherungsbeauftragten geprüft und unterschrieben werden sowie mit Vereinsstempel versehen sein!

Adressat der Schadensmeldungen ist die Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e. V..

Anfragen über den Verlauf einer Schadensregulierung, bitte erst an die Stadtgruppe stellen.

Für teure Gerätschaften, Bekleidungsstücke etc. ist die Laube kein geeigneter Aufbewahrungsort. Bitten Sie Ihre Mitglieder derartige Gegenstände aus der Laube zu entfernen. Ziel muss es sein, die Schadensumme zu senken und die Versicherungsprämie stabil zu halten.

Es müssen Fotos von der Laube und deren Einrichtung gemacht werden. Etwaige Schäden können so besser dokumentiert werden.

Quittungen* und die Bestätigung der polizeilichen Anzeige sind der Schadensmeldung beizufügen.

Für die Meldung der Schäden haben Sie max. 6 Wochen Zeit !!!!


Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften

Die Stadtgruppe Frankfurt wird das Verfahren „Antrag auf Ehrung für Mitgliedschaft“ vereinfachen und stellt dafür ein neues Formular zur Verfügung. Grund dafür ist, die zum Teil unübersichtliche Art der Anträge, das kurzfristige einreichen der Anträge. Des Weiteren sind im 1. Quartal des Jahres alle Mitgliederversammlung der Vereine und die Vorbereitungsphase unserer eigenen Jahreshauptversammlung. Dadurch kann es leider vorkommen, dass der ein oder andere Antrag liegen bleibt oder versehendlich nicht bearbeitet wird. Dadurch kann es zu Fehlern kommen, die wir gerne vermeiden möchten.

Das Formular ist mindestens 4 Wochen vor dem Datum der Ehrung bei der Stadtgruppe einzureichen. Da die Ehrungen meistens auf Ihrer Mitgliederversammlung stattfinden, ist dieses Datum anzugeben. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass die Urkunde auch auf anderen Festen verliehen werden soll, somit ist dieses Datum einzutragen. Das Datum wird auf die Urkunde gedruckt und stellt den Tag der Ehrung da.

Sie erhalten nach dem Eingang Ihres Antrages, spätestens 14 Tage vor Ihrer Versammlung einen Eingangsbestätigung, sowie die Nachricht über den weiteren Verbleib der Urkunden und Nadeln. Je nach dem, was Sie auf dem Antrag angekreuzt haben. (per Post, persönlich abholen, oder Einladung eines Vertreters der Stadtgruppe Frankfurt der Kleingärtner e.V.)

Dieser Antrag ist nicht für Ehrung für besondere Leistungen zu verwenden. Hierfür ist weiterhin das Formular des Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. zu verwenden.

Wir hoffen im Ihrem Sinne eine bessere Lösung gefunden zu haben und wünschen weiterhin eine gute Zusammenarbeit.


Ehrungen für besondere Leistungen.

sind mit dem Formblatt aus dem Ordner Handbuch für Vorstände des Landesverbandes (Seite 35) an die Stadtgruppe zu richten. Füllen Sie Vorder- und Rückseite aus. Versehen Sie den Antrag mit Ihrem Vereinsstempel und senden Sie den Antrag an die Stadtgruppe. Weiter Einzelheiten über die Ehrungen lesen Sie bitte im Handbuch auf den Seiten 30 –34.


Geschäftsstelle

Sie können für Anfragen, Terminabsprachen, Ehrungen für Mitgliedschaften, Anmeldungen für Lehrgänge, Meldung freier Gärten und Anforderungen für Unterlagen gerne unsere E-Mail Adressen verwenden.

Dies beschleunigt die Bearbeitung, Sie erhalten sofort Antwort, Vordrucke oder Merkblätter können wir Ihnen via Mail direkt zukommen lassen.

Der geschäftsführende Vorstand steht Ihnen für Auskünfte zum Vereinsrecht, Pachtverhältnisse oder Satzungen usw. telefonisch oder persönlich nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.